07.01.2026

Aufsichtsrat der Stadtwerke Bonn wählt David Lutz zum Vorsitzenden

David Lutz ist der neue SWB-Aufsichtsratsvorsitzende. (Foto: Stadtwerke Bonn)

In einer konstituierenden Sondersitzung hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bonn GmbH heute (7. Januar) David Lutz zum Vorsitzenden gewählt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Tobias Sterl, der Vertreter der Arbeitnehmerschaft, bestimmt.

Nach seiner Wahl dankte David Lutz für das entgegengebrachte Vertrauen und nahm Bezug auf die laufende Compliance-Überprüfung. Er erklärte: „Wir tragen gemeinsam die Verantwortung für einen geordneten, transparenten und professionellen Umgang mit der aktuellen Situation. Das laufende Compliance-Verfahren befindet sich in den dafür vorgesehenen Strukturen. Unsere Aufgabe besteht darin, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Prüfung sachlich, unbeeinflusst und vollständig dokumentiert erfolgen kann. So stellen wir sicher, dass der Aufsichtsrat seine Verantwortung verlässlich wahrnimmt und im Interesse der Stadtwerke Bonn handelt.“

Im Anschluss betonte auch der Vorsitzende der Geschäftsführung der Stadtwerke Bonn die Bedeutung der Zusammenarbeit mit dem Gremium. Olaf Hermes sagte: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat. Vor uns liegen anspruchsvolle Aufgaben. Dazu zählen die Weiterentwicklung unserer Infrastruktur im Kontext der Klimawende sowie ein Investitionsprogramm von rund zwei Milliarden Euro in den kommenden Jahren. Unser Ziel ist es, diese Vorhaben wirtschaftlich solide, planbar und im Einklang mit den Gremien zu realisieren.“

David Lutz richtete zugleich den Blick auf die weiteren Unternehmensaufgaben: „Mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger, die täglich auf die Leistungen der Stadtwerke angewiesen sind, geht es um verlässliche Versorgung und wirtschaftliche Stabilität. Die anstehenden Aufgaben sind anspruchsvoll. Sie erfordern sorgfältige Abstimmung sowie klare Prioritäten.“

Im weiteren Verlauf der Sitzung gab Dr. Walther Graf von der Kanzlei „Feigen Graf“ dem Gremium einen strukturierten Überblick über das laufende Prüfungsverfahren. Er erläuterte den Auftrag, das Vorgehen und die Verfahrensschritte sowie den aktuellen Arbeitsstand. Inhaltliche Bewertungen oder Zwischenergebnisse waren nicht Gegenstand der Darstellung. (jw)

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