SEPA-Mandat

Überweisungen und Lastschriften in Euro wurden europaweit vereinheitlicht. Der Begriff SEPA steht für "Single Euro Payments Area", also für den einheitlichen, europaweiten Zahlungsverkehrsraum. Dieser SEPA-Raum besteht aus allen Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz. Das Ziel von SEPA ist es, gemeinsame Standards für den Zahlungsverkehr einzurichten. Nach diesen Standards sollen künftig alle inländischen und grenzüberschreitenden Überweisungen, Lastschriften und auch Kartenzahlungen in Euro abgewickelt werden. Damit werden Zahlungen innerhalb der Gemeinschaft schneller, bequemer und bieten vor allem für Verbraucher eine höhere Sicherheit.

Die wichtigste Neuerung für Bankkunden ist eine Kennziffer, die künftig alle nationalen Kontoangaben (in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl) ersetzt: die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer).

Die IBAN ist je nach Land unterschiedlich lang (in Deutschland hat sie immer 22 Stellen), vom Prinzip her aber immer gleich aufgebaut: Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält. In Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.

SEPA IBAN

Wenn Sie eine Überweisung tätigen, entnehmen Sie IBAN und BIC bitte direkt aus unseren SWB-Geschäftsunterlagen, wie Zahlscheinen, Überweisungsträgern, dem Briefkopf oder der Fußzeile unserer Anschreiben. 

Soll Geld auf Ihr Konto fließen, müssen Sie Ihrerseits Ihre IBAN und Ihren BIC angeben. Sie finden diese auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“ oder „Kontodetails“, je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister heißt, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister zu finden.

Die SEPA-Lastschrift

Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erteilen Sie als Zahler, sowohl uns als Zahlungsempfänger, als auch der Bank, dem Zahlungsdienstleister (direkt oder indirekt über den Zahlungsempfänger), die Zustimmung, einen bestimmten Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. 

Die SEPA-Verordnung stellt sicher, dass ein vor dem 1. Februar 2014 gültiges Mandat eines Zahlungsempfängers zur Einziehung wiederkehrender Lastschriften im Rahmen eines Altzahlverfahrens nach diesem Datum gültig bleibt und als Zustimmung des Zahlers gegenüber seinem Zahlungsdienstleister gilt, die vom betreffenden Zahlungsempfänger eingezogenen, wiederkehrenden Lastschriften gemäß der SEPA-Verordnung auszuführen. In Deutschland ist durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sichergestellt, dass die bestehenden, deutschen Einzugsermächtigungen auch für Einzüge im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden können. 

Es ist also nicht nötig, für die SEPA-Basislastschrift ein neues Mandat einzuholen. Für Bestandskunden und Neukunden bis zum 30.11.2013 bedeutet dies, dass Sie an dieser Stelle nichts weiter veranlassen müssen.

Ab dem 01.12.2013 können Lastschrift Mandate nur noch schriftlich entgegen genommen werden. Nach Erhalt des unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandates bekommt der Kunde dieses schriftlich mit allen erforderlichen Informationen bestätigt.  

Gläubiger-Identifikationsnummer

Um als Zahlungsempfänger (z.B. Unternehmen, Handel) Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.

Gläubiger-Identifikationsnummer:

  • Stadtwerke Bonn GmbH 
    DE41SWB00000077122
  • EGM Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement mbH 
    DE76EGM00000077074

  • Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH 
    DE43ENW00000077086

  • Bonn-Netz GmbH 
    DE67SWB00000077139

  • Stadtwerke Bonn Regional Ver- und Entsorgung GmbH 
    DE83SWB00000077142

  • Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 
    DE40SWB00000077140

  • Fahrbetrieb Bonn GmbH 
    DE68FBG00000077121

  • Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH 
    DE70SWB00000077085

  • MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 
    DE98SWB00000077066

Mandatsreferenz

Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Die Mandatsreferenz darf bis zu 35 alphanumerische Stellen lang sein und dient in Kombination mit der Gläubiger-ID (ohne die in dieser Nummer enthaltene Geschäftsbereichskennung) der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats. Vereinfacht gesagt, können Sie anhand der Mandatsreferenz Ihre geleisteten Zahlungen eindeutiger zuordnen.

Pre-Notification/Vorabinformation

Als Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Lastschrifteinreichers an den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Vorabinformation muss das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag enthalten und kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Sie muss dem Zahler rechtzeitig (mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, sofern mit dem Zahler keine andere Frist vereinbart wurde) vor Fälligkeit zugesandt worden sein, damit er sich auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen kann. Die Vorabinformation finden Sie auf den Schreiben der Stadtwerke Bonn GmbH und ihren Tochtergesellschaften, die Abbuchungsinformationen enthalten.