Rheinaue

Integritätserklärung

SWB setzt seit 2010 einen weiteren Schritt zur Korruptionsprävention um und nimmt seine Lieferanten in die Pflicht, eine Integritätserklärung anzuerkennen.

Die Stadtwerke Bonn GmbH und ihre Konzerngesellschaften folgen damit einer Empfehlung von Transparency International (TI). Der SWB-Konzern ist seit 2003 Mitglied der Organisation, die sich weltweit dem Kampf gegen Korruption verschrieben hat.

Die Integritätserklärung wurde vom SWB-Arbeitskreis "Korruptionsprävention" in Zusammenarbeit mit dem Vertrauensanwalt der SWB erarbeitet. Ziel dieser privatrechtlichen Vereinbarung ist, dass sich die SWB-Gesellschaften als Auftraggeber und die Bieter verpflichten, auf jede Korruptionshandlung, insbesondere auf Bestechung und auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen, zu verzichten. Die Bieter verpflichten sich auch, die Einhaltung der Bestimmungen von nachbeauftragten Unternehmen einzufordern. Verstößt der Bieter gegen die Regelungen des Vertrages, kann er vom Vergabeverfahren und künftigen Auftragsvergaben ausgeschlossen werden.

Diese Erklärung ist seit Januar 2007 bei Beschaffungsmaßnahmen mit einem geplanten Volumen ab 100.000 Euro fester Bestandteil künftiger Ausschreibungstexte und enthält klare Regeln und Bestimmungen zwischen Auftraggeber und Bietern. Die Stadtwerke Bonn wollen mit diesem Regelwerk ein deutliches Zeichen für Korruptionsvorbeugung setzen. Die Integritätserklärung ist als wichtiges Instrument der Korruptionsprävention gedacht und soll alle Bieter in die gleiche Ausgangsposition versetzen. Sie stellt die Integrität der Geschäftsabwicklung als wesentliches Merkmal heraus und sichert faire Wettbewerbsbedingungen unter den teilnehmenden Bietern.