14.03.2024

Die Bonner Fernwärme auf dem Weg in die Zukunft

BonnNetz erweitert sukzessive das Fernwärmenetz in der Bundesstadt, so wie hier derzeit in Dransdorf. (Foto: Stadtwerke Bonn/Hermann Kurz)

Teil 1*: Die Fernwärme hat für den SWB-Konzern und für die Wärmeversorgung unserer Stadt schon immer eine wichtige Rolle gespielt. Politisch und medial stand sie in den vergangenen Jahren jedoch (auch deutschlandweit) selten im Fokus. 

Dies hat sich 2023 durch das politische Ringen und die gesellschaftlichen Diskussionen rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – häufig auch als Heizungsgesetz bezeichnet – und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) erheblich geändert. Selten war die Fernwärme so aktuell und präsent. 

Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundesregierung bedeuten für die Stadtwerke, die bestehende Fernwärmestrategie anzupassen und neu auszurichten. „Wir gehen nicht nur sukzessive in die Verdichtung, sondern wir planen eine Verdoppelung des Fernwärmenetzes und der Fernwärmekunden und werden die Erzeugung schrittweise dekarbonisieren“, kündigt Konzernchef Olaf Hermes an.

Die 65-Prozent-Vorgabe

Was bedeuten die neuen Gesetze konkret für die Fernwärme in der Bundesstadt? Das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene GEG sieht verschiedene Technologien vor, mit deren Hilfe die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe erfüllt werden kann. Letztere besagt, dass jede neu eingebaute Heizung zukünftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden muss. 

„Auch wenn das GEG grundsätzlich einen technologieoffenen Ansatz verfolgt, sieht es entsprechend den energiepolitischen Präferenzen der Bundesregierung neben der Wärmepumpe insbesondere den Anschluss an ein Wärmenetz als vordringliche Option an, die neue Vorgabe zu erfüllen“, erklärt Philipp Hawlitzky, beim Vertrieb von SWB Energie und Wasser zuständig für Energielösungen.

Übergangsregelungen für Bestandsbauten

Für Bestandsgebäude gilt die 65-Prozent-Vorgabe zunächst noch nicht. Vielmehr wird hier die Pflicht zum klimafreundlichen Heizen mit dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung verknüpft. Gerade auch bei Wärmenetzen gibt es weitere Übergangsfristen. „Wenn ein Wärmenetzbetreiber dem Gebäudeeigentümer den Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht gestellt hat, können beispielsweise noch bis zu zehn Jahre neue Heizungen ohne weitere Anforderungen betrieben werden“, sagt Philipp Hawlitzky.

Entscheidend sei, dass der Anschluss an ein Fernwärmenetz als eine pauschale Erfüllungsoption des GEG gilt. „Wenn also ein Gebäude an das Fernwärmenetz bereits angeschlossen ist oder zukünftig angeschlossen wird, hat der Gebäudeeigentümer die Anforderungen des GEG pauschal erfüllt“, so Hawlitzky. Allerdings muss das Fernwärmenetz die geltenden rechtlichen Anforderungen, wie die erforderlichen Quoten an erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme aufweisen. 

Bis 2045 muss das Fernwärmenetz zu 100 Prozent klimaneutral laufen

Die erforderlichen Quoten für Wärmenetze sind im WPG definiert, das ebenfalls zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Bestehende Netze wie das Bonner Fernwärmenetz müssen demnach sukzessive ihre EE-Quote erhöhen. 

So müssen Bestandswärmenetze ab dem 1. Januar 2030 zu mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 zu mindestens 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination aus beidem gespeist werden.

„Spätestens ab dem 1. Januar 2045 muss unser Fernwärmenetz vollständig mit 100 Prozent Erneuerbare-Energien-Wärme betrieben werden“, kündigt Hawlitzky an. Ferner würden die Betreiber von Wärmenetzen mit dem WPG verpflichtet, für ihre Netze und Erzeugungsanlagen konkrete Fahrpläne aufzustellen, wie die an die Kundschaft gelieferte Wärme bis zum Jahr 2045 klimaneutral umgestellt wird. (ph/se)

* Mit dieser Folge startet eine fünfteilige Mini-Serie zur Rolle der Bonner Fernwärme für die Klimawende. Die nächste Folge gibt es am 28. März.  

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