1890 Badeschiffe auf dem Rhein

Badeschiffe 1890

In Bonn darf geschwommen werden: Die Stadt erwirbt am 28. November zwei Badehäuser. Die am Alten Zoll ankernden Badeschiffe laden am 30. Mai 1891 das erste Mal zum Schwimmen ein – jedoch nicht alle Bonner. Anfangs dürfen nur Männer und Jungen dem neuen Schwimmvergnügen frönen. Erst ein paar Jahre später sind die Badeschiffe zu bestimmten Zeiten auch für weibliche Wasserratten geöffnet.

Nachdem ein drittes Badeschiff gebaut wurde, gibt es im Jahr 1904 dann sogar ein eigenes Damenbad. Die städtischen „Rheinbadeanstalten“ bestehen zunächst aus zwei Schwimmbädern: einem Schwimmbassin mit warmen und kalten „Zellenbädern“ (Bad I) und einem Freibad (Bad II).

Für das Schwimmen im Bad I zahlen Erwachsene 25 Pfennig; eine Karte für die ganze Badesaison kostet 7,50 Mark bzw. 5,00 Mark für Jungen bis 16 Jahre.

Die so genannten „Zellenbäder“ sind unterteilt in zwei Klassen. Der Preis für ein kaltes Zellenbad beträgt in der I. Klasse 30 Pfennig und in der II. Klasse 10 Pfennig. Ein Handtuch wird mit 10 Pfennig, ein Stück Seife mit 5 Pfennig extra berechnet. Für ein Bad im warmen Zellenbad mit Wäsche und Seife müssen die Bonner in der I. Klasse 60 Pfennig berappen, in der II. Klasse 30 Pfennig.

Das Schwimmen im Freibad (Bad II) ist kostenlos; Badehosen und Handtücher können sich die Badegäste für 5 Pfennig leihen und sich für 10 Pfennig in einer Umkleidekabine umziehen.

Beim Besuch der Badeschiffe müssen sich die Bonner an bestimmte Regeln halten, die in einer Badeordnung festgehalten sind. Dort heißt es: „Personen, welche an Hautausschlag oder anderen Anstoß erregenden Krankheiten leiden, werden zum Baden nicht zugelassen. Verboten ist der Genuß von Spirituosen innerhalb der Anstaltsräume. Lautes Rufen und Lärmen sowie die Belästigung anderer Badenden ist untersagt. Das Waschen mit Seife ist mit Ausnahme in den Zellen und Wannenbädern nur unter der Dusche und an dem unteren Ende des Schwimmbassins gestattet.“

Ein wachsames Auge auf die Badegäste hält Wilhelm Busch, bei den Bonnern als „Busche Wellem“ bekannt. Busch wird am 1. Mai 1891 als Bademeister der Rheinbadeanstalten mit einem Jahresgehalt von 1.500 Mark eingestellt.

Droht jemand zu ertrinken, ist Busch sogleich zur Stelle und zieht den Badegast schnell aus dem Wasser. Mit Erfolg: In all den Jahren ertrinkt niemand in seinem Einsatzbereich.

Der beliebte Bademeister prägt das Schwimmleben in den Rheinbadeanstalten: Er begeistert die Bonner Jugend für das kühle Nass und bringt Schulkindern und Jugendlichen das Schwimmen bei. Auch Kaiser Wilhelm II. zählt als junger Kronprinz zu Buschs gelehrigen Schwimmschülern.

Nach dem Ende der Badesaison werden die schwimmenden Badeschiffe in den Sicherheitshafen bei Oberwinter geschleppt und halten dort ihren verdienten Winterschlaf. (Text: Tanja Kuhl, Foto: Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek Bonn)