Interne Meldestelle gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz

Die Stadtwerke Bonn GmbH ist gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten, die Personen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zur Kenntnis gelangt sind.

Als interne Meldestelle (§ 12 Hinweisgeberschutzgesetz) der Stadtwerke Bonn GmbH ist Herr Rechtsanwalt Andreas Riegel tätig. Er unterhält in dieser Funktion die erforderlichen Meldekanäle (§ 16 HinSchG), stellt den Verfahrensablauf bei internen Meldungen sicher (§ 17 HinSchG) und führt erforderliche Folgemaßnahmen durch (§ 18 HinSchG). Die umfassende Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für die Bearbeitungen von Meldungen über (mögliche) Compliance-Verstöße, wie insbesondere auch des Vertraulichkeitsgebotes/Identitätsschutzes  (§ 8 HinSchG), wird auf diese Weise sichergestellt.

Die Möglichkeit, Ihre Meldung sowie weitere Erläuterungen zur Meldungsabgabe und -bearbeitung einzureichen


Meldung einreichen

Mit der Stadtwerke Bonn GmbH verbundene Unternehmen haben die Möglichkeit, die interne Meldestelle ebenfalls zu nutzen.

Von dieser Möglichkeit machen Gebrauch:

  • Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH
  • Bonn-Netz GmbH
  • Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH
  • Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH
  • Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH
  • Fahrbetrieb Bonn GmbH
  • Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH
  • MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
  • Quartier.BonnWest GmbH
  • SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH
  • Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH

Rechtsanwalt Andreas Riegel

Die Aufgaben der internen Meldestelle werden für die genannten Unternehmen durch Herrn Rechtsanwalt Riegel als interner Meldestelle der Stadtwerke Bonn GmbH in gleicher Weise wahrgenommen, wie für diese selbst. Die unter dem oben angegebenen Link aufgeführten Meldekanäle stehen auch hinsichtlich der genannten verbundenen Unternehmen zur Verfügung.

Vertrauensanwalt Andreas Riegel