Teil 4*: Neben Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze sieht das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auch eine bundesweite Pflicht zur flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung vor. Demnach muss in Städten wie Bonn mit mehr als 100.000 Einwohnern bis spätestens Mitte 2026 ein Wärmeplan vorgelegt werden.
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